Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundegesundheit

  1. Der Kunde versichert, dass der Hund geimpft, behördlich gemeldet und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Bestehen chronische Krankheiten muss das dem Trainier frühzeitig mitgeteilt werden.
  2. Das "Stolze Pfoten" Team lässt sich offen, das Training dem Alter, der Rasse und den körperlichen Voraussetzungen des Hundes anzupassen.
  3. Die durch das "Stolze Pfoten" Team als gefährlich eingestuften Hunde bzw. Tiere werden nur mit besonderer Sicherung beschäftigt.
  4. Tierschutzrelevante Trainingsmethoden oder Artikel wie zB. Würge- oder Stachelhalsbänder werden im Training nicht akzeptiert.

Haftung

  1. Eine Haftung des "Stolze Pfoten" Teams für Körper- und/ oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
  2. Eine gültige Haftpflichtversicherung muss für jedes Tier und dessen Halter (Kunde) vorliegen.
  3. Der Kunde haftet für alle von ihm oder dessen Tier verursachte Schäden.
  4. Es wird keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden übernommen, die durch: die Anwendung/ Ausführung des Trainings; teilnehmende Tiere oder andere Teilnehmer verursacht wird.
  5. Alle Begleitpersonen oder Vertreter des Kunden müssen auf den bestehenden Haftungsausschluss in Kenntnis gesetzt werden.
  6. Jede weitere Teilnahme von Mensch und Tier an den Trainingseinheiten erfolgt auf eigene Gefahr.

Allgemeines

  1. Das "Stolze Pfoten" Team übernimmt keine Garantie für Erfolge, da auch der Halter mit verantwortlich ist.
  2. Alle Fragen von Seiten des "stolze Pfoten" Teams, müssen wahrheitsgemäß und in vollem Ausmaß beantwortet werden.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, Auffälligkeiten (Gefahrenpotential), Fremdschäden oder bestehendes Fehlverhalten des Hundes dem Trainier mitzuteilen.
  4. Das "Stolze Pfoten" Team lässt sich offen, den Trainingsort anzupassen.
  5. Das "Stolze Pfoten" Team lässt sich offen, nach eigenem Ermessen das Training abzubrechen, wenn zB. der Halter sich Anweisungen widersetzt.
  6. Ein Dienstvertrag kommt nach Terminvereinbarung zu Stande und ist verbindlich. 
  • Termineabsagen müssen spätestens drei Werktage vor Terminbeginn mitgeteilt werden. 
  • Absagen zwei Werktage vor Termin: Stornogebühr von 50% des Stundensatzes 
  • Absagen einen Werktag oder am Tag des Termins: Stornogebühr von 100% des Stundensatzes erhoben. 
  • Nicht abgesagten von Terminen. Stornogebühr von 100% erhoben.
  • Absagen aufgrund eines Notfalls/ höherer Macht: keine Stornogebühr 

Salvatorische Klausel

  1. Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der obenstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand Calw.

© Copyright 2022. stolze Pfoten

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